In der Weltwoche aufgeschnappt:
Die EU kritisiert bekanntlich die angeblich unfairen Steuerpraktiken von Kanton wie — explizit erwähnt — Schwyz oder Zug. Diese besteuern Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften je nach Ihrer Herkunft unterschiedlich; ausländische Gewinne müssen nur “nach der Bedeutung der Verwaltungstätigkeit in der Schweiz ordentlich besteuert” werden.
Wieso ich das erwähne? Dies steht in keinem Steuergesetz eines Kantons, sondern in einem Bundesgesetz. Nämlich dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden.
Die erwähnte Passage ist im Artikel 28 nachzulesen.
March 14th, 2007 at 14:10
Das fand ich auch sehr bemerkenswert. Es geht gar nicht um Kantone mit tiefen Steuern, sondern um eine Budnesgesetzgebung - v.a. Merz hätte das deutlicher sagen müssen, um die Reihen zu schliessen.